Ausbildung und Arbeit mit dem Jagdhund

Im Nieders. Jagdgesetz ist festgelegt, dass bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd sowie bei der Jagd auf Federwild ein brauchbarer und geprüfter Jagdhund mitgeführt werden muss. Den Nachweis, dass ein Hund geeignet für die Jagd ist, hat dieser in entsprechenden Prüfungen zu erbringen. Dabei kann jeder Jagdhund, der dem Phänotyp (Erscheinungsbild) einer vom JGHV anerkannten Rasse entspricht, zu der Brauchbarkeitsprüfung und weiteren speziellen Prüfungen zugelassen werden.

Nachsuche

Wird ein Stück Wild vom Schützen nicht am oder in geringer Entfernung vom Anschussort aufgefunden, kann eine Nachsuche erforderlich werden. Das Nieders. Jagdgesetz schreibt vor, dass in diesem Fall für die Nachsuche auf krank geschossenes Wild ein ausgebildeter, geprüfter Jagdhund (z,B. Schweißhund) zur Verfügung stehen muss.

Haltung von Hunden

Ein Jagdhund, der je nach Rasse, Pflege und Haltung bis zu 18 Jahre alt werden kann, braucht viel Bewegung im Freien, ständigen Kontakt zu seinen Bezugspersonen und dem seiner Rasse entsprechenden Einsatz bei der Jagd und im Revier. Das bedeutet, dass man sich jeden Tag intensiv um den Hund kümmern muss.

Bildet man einen Welpen selbst zum Jagdhund aus, so erfordert dies darüber hinaus viel Mühe und Zeit.

In einem Zwinger sollte man einen Jagdhund möglichst nicht ständig halten, dies steht seinen Lebensbedürfnissen als soziales Wesen entgegen. Gegen eine vorübergehende Haltung in einem Zwinger ist jedoch nichts einzuwenden, wenn die Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung eingehalten werden.

Auch der finanzielle Aspekt muss bei der Anschaffung eines Jagdhundes berücksichtigt werden. Für den Kauf eines Jagdhundes muss je nach Rasse ein Betrag zwischen 400 und 2000 € aufgebracht werden. Der Hund benötigt Futter, Ausrüstung und Gesundheitsvorsorge; er kostet Hundesteuer und Haftpflichtversicherung. Für die laufenden Kosten müssen daher ca. 50 € im Monat angesetzt werden.

Vor der Anschaffung eines Jagdhundes sollte sich daher jeder gut überlegen, ob sich die Hundehaltung mit den eigenen beruflichen und privaten Interessen vereinbaren lässt.

Petra Liebing
Obfrau Jagdhundewesen