Ziele des Naturschutzes

Die Ziele des Naturschutzes sind im Bundesnaturschutzgesetz als Rahmengesetz und im Niedersächsischen Naturschutzgesetz als Ausführungsgesetz festgelegt.

Danach sind Natur und Landschaft so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass auf Dauer der Naturhaushalt intakt bleibt Naturgüter nachhaltig genutzt werden können die Erhaltung von Pflanzen- und Tierwelt gesichert bleibt und allgemein die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen erhalten wird.

Dem Naturschutzrecht unterliegen alle wild lebenden Pflanzen sowie Tiere, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen.

Bestehen jedoch in diesen Vorschriften keine besonderen Bestimmungen zum Schutz und Pflege der betreffenden Arten, sind die Vorschriften des Naturschutzgesetzes anzuwenden.
Es ist verboten

wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund ihrem Standort zu entnehmen, zu nutzen oder zu verwüsten, wild lebende Blumen, Gräser, Farne und Zweige in größerer Menge als der eines Handstrauches zu entnehmen und Gräser, Kräuter, Früchte, Moose, Pilze oder Flechten zum Verkauf zu sammeln (gilt nicht für Eigentümer oder für Personen mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers)

Zur Erreichung dieser Ziele können folgende Schutzgebiete ausgewiesen werden

Naturschutzgebiet – durch Rechtsverordnung verbindlich festgesetztes Gebiet, strengste nationale Schutzkategorie, besonderer Schutz von Natur und Landschaft, Zerstörungen oder Veränderungen sind untersagt

Nationalpark – großräumiges Gebiet von besonderer Eigenart oder überragender Bedeutung (Wattenmeer, Harz), in Niedersachsen durch Gesetz besonders geregelt

Landschaftsschutzgebiet – abgegrenztes Gebiet, Landschaftsbild soll wegen seiner Eigenart oder Schönheit als Nutzungsraum für den Menschen erhalten bleiben (Nutzung fast uneingeschränkt möglich

Naturpark – großräumiges, landschaftlich schönes Gebiet , das vorwiegend als Erholungsraum für den Menschen genutzt und ggf. ausgebaut wird.

Naturdenkmal – bestimmtes kleinflächiges Gebiet (bis max. 5 ha) oder besonders schützenswerte Einzelobjekte, wie z.B. einzelne Bäume, Felsen, Quellen, Wasserläufe usw.

Geschützte Landschaftsbestandteile – hierunter fallen in erster Linie Feldhecken, Bäume, Feldgehölze, Streuwiesen u.ä., die aus ökologischen oder ästhetischen Gründen erhalten werden sollen.

Besonders geschützte Gebiete. Dazu gehören:
Hochmoore, Sümpfe, Röhrichte , seggen-, binsen- oder hochstaudenreiche Nasswiesen, Bergwiesen, Quellbereiche, naturnahe Bach- und Flussabschnitte, Kleingewässer, Unbewaldete Binnendünen, natürliche Block- und Geröllhalden, Felsen, Zwergstrauch- und Wachholderheiden, Magerrasen, Wälder und Gebüsche trockenarmer Standorte, – Bruch-, Sumpf-, Au- und Schluchtwälder, Dünen, Salzwiesen und Wattflächen, Natürliche Höhlen und Erdfäll

FFH-Gebiet – von der EU im Rahmen einer Richtlinie festgelegtes Gebiet zur Erhaltung der Artenvielfalt auf europäischer Ebene; die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt auf Länderebene z. B. durch Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes (FFH = Fauna-Flora-Habitat).

Naturschutz im Bereich der Jägerschaft Hannover-Land

Der Erhalt einer hohen Artenvielfalt ist gesellschaftlicher Konsens und selbstverständlich auch Anliegen der Jägerschaft in ureigenem Interesse. In unserer von vielen Seiten mehr denn je intensiv genutzten Kulturlandschaft gibt es in der Tier- und Pflanzenwelt viele Gewinner- und Verliererarten.
In die Pflanzenwelt muß bewirtschaftend eingegriffen werden , um zum Beispiel das Verbuschen der Landschaft zu verhindern. Nur so können viele Blühpflanzen-, Insekten- , Vogelarten und andere sich behaupten.

Andererseits sind in den vorherrschenden Ackerbauregionen viele Gräben und Seitenstreifen von einem gewaltigen Artenschwund betroffen, weil stickstoffliebende und wiederstandsfähige Gräser dominieren. Immer mehr Wildkrautarten dieser verbliebenen Grünlandbiotope sind nicht mehr aufzufinden, bei alljährlichem Mulchen ohne Abfuhr der organischen Masse. Das Verschwinden dieser sogenannten Hasenapotheke wirkt sich letztendlich auch auf die Rebhuhn- und Fasanenbesätze aus. Jeder Arbeitsgang sollte hier mehr als zuvor in den Jagdrevieren wohl überlegt und geplant werden.

Allgemein bekannt ist, daß aus verschiedenen Gründen etwa Reh- und Wildschweinbestände reguliert werden müssen. Weniger im Vordergrund steht vielfach der Einfluß vieler Prädatoren in unserer beanspruchten Landschaft.

Es sind oftmals sehr anpassungsfähige Nahrungsgeneralisten, die das Überleben vieler Tierarten neben vielen anderen Faktoren zusätzlich schwer machen. Zum Teil haben sie Jagdzeiten im Jahresverlauf, und diese versucht die Jägerschaft auch zu nutzen. Bei den Neozoen wird der negative Einfluß des Waschbären auf die Biodiversität immer noch unterschätzt. Wenn Froschkonzerte ausbleiben und Vögel nicht aus Horsten oder Baumhöhlen ausfliegen fällt das Wirken erst auf. Das moderne Prädatorenmanagement mithilfe richtliniengetreuer Fallen hilft, um auch Fuchs- und Marderhundbesätze kurzzuhalten. Nur so hat zum Beispiel der Kiebitz in Ersatzbiotopen überhaupt eine Chance die Brut hochzuziehen.

In enger Verbindung dazu steht das mehrjährige Blühflächenprogramm der Jägerschaft in Absprachen mit den Landwirten. Der positive Einfluß auf die Insekten- und Vogelwelt wird schnell sichtbar. Eine dabei anzustrebende Biotopvernetzung erweist sich unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen jedoch als schwierig.

Die Jägerschaft Hannover-Land hat zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes in ihrer Satzung folgendes ausgeführt:

§ 2 Aufgaben und Ziele

Zweck der Jägerschaft ist die Förderung der frei lebenden Tierwelt im Rahmen des Jagdrechts sowie des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Tierschutzes und des Umweltschutzes.

(2) Dieser Zweck wird verwirklicht durch

  1. Den Schutz und die Erhaltung einer artenreichen und gesunden frei lebenden Tier- und Pflanzenwelt und die Sicherung ihrer Lebensgrundlagen unter Wahrung der Landeskultur sowie die Förderung der Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Tierschutzes und des Umweltschutzes.
  2. Die Pflege und Förderung aller Zweige des Jagdwesens, des jagdlichen Brauchtums, der umfassenden jagdlichen Aus- und Weiterbildung, des jagdlichen Schrifttums, jagdkultureller Einrichtungen sowie der waidgerechten Jagdausübung.
  3. Die Förderung und Anregung von Wissenschaft und Forschung durch Hingabe von zweckgebundenen Mitteln im Rahmen des § 58 AO.
  4. Die Aufklärung in Öffentlichkeit und Gesellschaft über Wert und Nutzen, Schutz und Erhaltung artenreicher Bestände der natürlichen Tier- und Pflanzenwelt und über Ursachen, Auswirkungen und Abwehr schädlicher Umwelteinflüsse.
  5. Die Unterstützung der Jagd- und Naturschutzbehörden bei der Durchführung ihrer Aufgaben.

(3) Die Jägerschaft nimmt damit die Aufgaben und Ziele der LJN in ihrem Bereich und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit wahr.“

Naturschutzleistungen der Landesjägerschaft Niedersachsen in den Jahren 2004 bis 2006

Die Landesjägerschaft Niedersachsen hat als anerkannter Naturschutzverband in den Jahren 2004 bis 2006 nachfolgende Natur- und Artenschutzprojekte durchgeführt und dazu die entsprechenden Mittel aus der Jagdabgabe des Landes Niedersachsen bzw. aus Verbandsbeiträgen investiert:

Wiedereinbürgerung des Luchses im Harz

Insgesamt sind in 24 Gehegen aufgezogene Luchse über entsprechende Eingewöhnung im niedersächsischen Harz ausgewildert worden. Nachgewiesen wurde, dass sie sich in freier Natur reproduziert haben mit bisher 26 wild aufgewachsenen Jungtieren.

Unser Mitteleinsatz für dieses Artenschutzprojekt beläuft sich in dem o.a. Zeitraum auf insgesamt 10.000 €.

Seehundaufzucht

Für das Einsammeln, Aufziehen und Wiederauswildern von mutterlos aufgefundenen Seehunden an der niedersächsischen Nordseeküste haben wir in den Jahren 2004 bis 2006 insgesamt 74.000 € eingesetzt. In diesen Themen- und Aufgabenbereich gehört auch das Entsorgen von Seehundkadavern, insbesondere, wenn wieder ein seuchenbedingtes Massensterben der Seehunde einsetzt sowie das Seehundmonitoring.

Wildtiererfassung Förderung der Artenvielfalt in der Feldflur

Wildtierfreundliche Flächenstilllegungen, Stoppelbrachen und Feldrain-Altgrasförderungen zum Wohle der Bodenbrüter in der Agrarlandschaft wurden von 2004 bis 2006 von der Landesjägerschaft Niedersachsen mit 245.000 € gefördert.

Hegebüsche

Die Anpflanzung von neuen Hecken, Gebüschen und Gehölzen zur Förderung des Biotopverbunds hat die Landesjägerschaft Niedersachsen im o.a. Zeitraum mit insgesamt 151.000 € bezuschusst.

Feuchtgebiete

Für die Neuanlage und Herrichtung von Teichen wurden über die Landesjägerschaft in den Jahren 2004 bis 2006 Zuschüsse in Höhe von 27.600 € gewährt.

Wanderfalken-Nisthilfen

Die Herstellung, Anbringung und Erneuerung von Wanderfalken-Nisthilfen an Türmen der Deutschen Telekom in Nordwestdeutschland wurde von der Landesjägerschaft mit 5.000 € gefördert.

Aktion Biotopschutz

Die Landesjägerschaft erwirbt Flächen, um sie dauerhaft gezielt für die Natur- und Artenvielfalt herzurichten und zu sichern. Insgesamt sind bisher 475 Hektar in 154Einzelflächen aufgekauft und zur Förderung der Vielfalt hergerichtet worden.

Im Naturland der Landesjägerschaft befinden sich höchst unterschiedliche Biotoptypen, wie z.B. Moore, Fließ- und Stillgewässer, Sümpfe, Gebüsche, Sumpfdotterblumenwiesen, Streuobstwiesen, Quellbereiche, Röhrichte, seggenreiche Nasswiesen, Heiden, Bruchwälder und Halbtrockenrasen.

Viele der Biotopschutzflächen der Jäger sind – nicht zuletzt auch auf Grund ihrer behutsamen Pflege und gezielten Entwicklung – zu besonders geschützten Biotopen geworden und erfüllen die vom Gesetzgeber dafür definierten Kriterien.

Im o.a. Zeitraum hat die Landesjägerschaft für den Kauf sowie die Unterhaltung der Biotopschutzflächen 46.000 € investiert.

Nationalparkzentrum Norden-Norddeich

In die Bildungsarbeit und Aufklärung breiter Kreise über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer sind von der Landesjägerschaft im o.a. Zeitraum insgesamt 45.000 € als Zuschuss gewährt worden.

Obmann für Naturschutz
Hans-Jürgen Thiemann

Hans-Jürgen Thiemann
Obmann Naturschutz