Blühstreifen schaffen

Lebensraumverbesserung zum Schutz und zur Erhaltung der Rebhuhn-, Fasan- und Hasenbesätze sowie der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft der Region Hannover

Gemeinsam mit der Region Hannover möchte die Jägerschaft Hannover – Land e.V. Landwirte dafür gewinnen Brachflächen und Blühstreifen auf Ihren Bewirtschaftungsflächen anzulegen, um damit den Lebensraum für Rebhuhn, Fasan, Hase, Singvögel und Insekten zu verbessern.

Dabei werden die Landwirte für Ihren Ertragsausfall entschädigt und selbst die Saatgutkosten werden von der Jägerschaft Hannover – Land e.V. übernommen.

Um schnelle Erfolge zu erzielen sollen die bürokratischen Hürden dabei so gering wie möglich gehalten werden. Zwischen der Jägerschaft Hannover – Land e.V. und den teilnehmenden Landwirten wird eine auf die ausgewählte Maßnahme abgestimmte Bewirtschaftungsvereinbarung abgeschlossen, (Laufzeit ein, zwei oder drei Jahre) und der Produktionsausfall wird nach den vorgegebenen Sätzen erstattet.

Parallel wird die Maßnahme mit den örtlich ansässigen Jägern abgestimmt um durch intensive Prädatorenbejagung einen größtmöglichen Erfolg zu erzielen.

Gefördert werden drei verschiedene Maßnahmen:

1. Blühstreifen oder Brachfläche (Standzeit 2-3-jährig)

a. Einsaat von mehrjähriger Saatmischung, die Saatgutkosten werden von der Jägerschaft Hannover – Land e.V. übernommen. Die Bodenbearbeitung und Einsaat erfolgt durch den Landwirt entsprechend der Empfehlungen für die Mischung.

b. Durch die mehrjährige Standzeit werden Rebhuhn, Fasan und anderen Wildtieren zu allen Jahreszeiten ein gutes Deckungs- und Nahrungsangebot bereitgestellt.

c. Maßnahmenentgelt pro Jahr 750 Euro/ha

2. Stoppelbrache (Standzeit 1 Jahr)

a. Nach der Ernte bleiben die Stoppeln (Stoppellänge > 20cm) bis zum Herbst im darauffolgenden Jahr stehen, Auflaufgetreide soll aufwachsen. Keine Bodenbearbeitung im Herbst und Frühjahr, d.h. Bodenbearbeitung und Einsaat kann frühestens nach 12 Monaten erfolgen. Keine Düngung oder Einsatz von Herbiziden und Insektiziden.

b. Dadurch ist gewährleistet, dass die Feldvögel und Wildtiere über den Winter einen deckungsreichen Lebensraum vorfinden, der im Frühjahr zur Brut und Aufzuchtzeit nicht verändert wird (kein Umbruch zur Einsaat).

c. Maßnahmenentgelt im darauffolgenden Jahr: 750 Euro/ha

3. Doppelter Reihenabstand im Wintergetreide, (1 Jahr)

a. Einsaat von Wintergetreide mit doppelten Reihenabstand, Bearbeitung nach guter landwirtschaftlicher Praxis, kein Einsatz von Herbiziden, Insektiziden und Fungiziden. Die Fläche kann zur Getreideernte geerntet werden.

b. Da die Fläche im Frühjahr zur Balz,- Brut- und Aufzuchtzeit nicht bearbeitet wird, können Rebhuhn, Fasan und bodenbrütende Singvögel ungestört ihr Gelege ausbrüten und die Küken führen. Die Junghasen werden in diesen Flächen nicht durch die landwirtschaftliche Bearbeitung gefährdet.

c. Maßnahmenentgelt: 400 Euro/ha

Die Jägerschaft Hannover – Land e.V., die Jäger vor Ort und die Region Hannover hofft für diese Biotopverbesserungsmaßnahmen auf eine rege Beteiligung der ansässigen Landwirte.

Flyer zum Downloaden

Schreibe einen Kommentar

Verwandte Beiträge

Jagdzeiten Rehwild

Jagdzeiten Rehwild wurden nicht geändert! Die gesetzliche Jagdzeitenverordnung mit den bisher bekannten Zeiten 1.5. bis

weiterlesen »